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Informationskreis: Leben und Lehre Bruno Grönings e.V.

Kurzbiografie über Bruno Gröning

Hier möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Lebensstationen von Bruno Gröning geben. Wenn Sie vertiefende Informationen wünschen, dann besuchen Sie gerne die Seite „Bücher / CDs / Filme“. Dort finden Sie Bestellmöglichkeiten für u.a. “Bruno Gröning – Leben und Lehre“, ein Buch mit einem ausführlicheren Einblick in sein Leben, sowie Filme über sein Leben und seine Lehre.

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„Ich habe den Menschen zu wissen gegeben, dass ich mein Leben den Menschen dieser Erde schenke, dass ich ihnen das voll und ganz zur Verfügung stelle und dass ich nichts unversucht lassen werde, für den Menschen zu sorgen. Nicht, dass ich ihm etwas von meinem Persönlichen geben kann, nein, ich führe ihn auf einen Weg, wo er sein weiteres Leben und sein gutes Leben und das natürliche, das göttliche Leben findet.“ (22.09.1950)
Der 1906 in Danzig, Polen, geborene Bruno Gröning geriet 1949 zum ersten Mal in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Die Zeitungsmeldungen überschlugen sich. In einer Kleinstadt in Westfalen, wurde ihm die Heilung eines todkranken Jungen nachgesagt. Tausende, aus dem In- und Ausland, strömten zum Wilhelmsplatz nach Herford.

Immer mehr Menschen berichteten von außergewöhnlichen Heilungen, die man mit Bruno Gröning in Verbindung brachte. Selbst von Ärzten als unheilbar Diagnostizierte, wurden offenbar gesund.

Frühzeitig machten sich aber auch Gegenkräfte bemerkbar.

Vor allem die Ärzteschaft erwies sich dem Phänomen Gröning gegenüber mehr als skeptisch. Aufgrund des Druckes der Ärzteschaft sprach der Oberbürgermeister von Herford Bruno Gröning am 3. Mai 1949 ein vorläufiges Heilverbot aus, das am 7. Juni 1949 zu einem totalen Heilverbot für ganz Nordrhein-Westfalen führte. Bruno Gröning zog die Konsequenzen und verließ Herford.

Damals entschloss sich die Zeitschrift „Revue“ zur wissenschaftlichen Klärung des “Phänomen Gröning” beizutragen. In der Heidelberger Ludolf Krehl-Klinik, unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Weizsäckers, sollte die “Heilmethode” des so genannten “Wunderdoktors” erforscht werden. Bruno Gröning wurde bei positivem Verlauf ein Gutachten in Aussicht gestellt. Damit sollte ihm der Weg zu freiem Wirken ermöglicht werden.

Die Ärzte zeigten sich beeindruckt. In der “Revue” äußerte sich Prof. Dr. Fischer in einem Vorgutachten sehr positiv zu den Geschehnissen der Heidelberger Untersuchungen. Die offensichtlichen Heilerfolge Grönings führte er auf eine Naturbegabung seinerseits zurück.

Prof. Dr. Fischer machte ihm daraufhin ein Angebot, auf das Bruno Gröning jedoch nicht einging, da man es, aus seiner Sicht, mit unzumutbaren Bedingungen verknüpfte. Er glaubte, dass man aus dem ganzen Vorhaben nur ein Geschäft machen wollte. Die ablehnende Haltung Grönings bezüglich dieses Angebotes wurde ihm sehr negativ ausgelegt. Ein versprochenes Gutachten erhielt er niemals.

Der 1906 in Danzig, Polen, geborene Bruno Gröning geriet 1949 zum ersten Mal in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Die Zeitungsmeldungen überschlugen sich. In einer Kleinstadt in Westfalen, wurde ihm die Heilung eines todkranken Jungen nachgesagt. Tausende, aus dem In- und Ausland, strömten zum Wilhelmsplatz nach Herford.

Immer mehr Menschen berichteten von außergewöhnlichen Heilungen, die man mit Bruno Gröning in Verbindung brachte. Selbst von Ärzten als unheilbar Diagnostizierte, wurden offenbar gesund.

Frühzeitig machten sich aber auch Gegenkräfte bemerkbar.

Vor allem die Ärzteschaft erwies sich dem Phänomen Gröning gegenüber mehr als skeptisch. Aufgrund des Druckes der Ärzteschaft sprach der Oberbürgermeister von Herford Bruno Gröning am 3. Mai 1949 ein vorläufiges Heilverbot aus, das am 7. Juni 1949 zu einem totalen Heilverbot für ganz Nordrhein-Westfalen führte. Bruno Gröning zog die Konsequenzen und verließ Herford.

Damals entschloss sich die Zeitschrift „Revue“ zur wissenschaftlichen Klärung des “Phänomen Gröning” beizutragen. In der Heidelberger Ludolf Krehl-Klinik, unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Weizsäckers, sollte die “Heilmethode” des so genannten “Wunderdoktors” erforscht werden. Bruno Gröning wurde bei positivem Verlauf ein Gutachten in Aussicht gestellt. Damit sollte ihm der Weg zu freiem Wirken ermöglicht werden.

Die Ärzte zeigten sich beeindruckt. In der “Revue” äußerte sich Prof. Dr. Fischer in einem Vorgutachten sehr positiv zu den Geschehnissen der Heidelberger Untersuchungen. Die offensichtlichen Heilerfolge Grönings führte er auf eine Naturbegabung seinerseits zurück.

Prof. Dr. Fischer machte ihm daraufhin ein Angebot, auf das Bruno Gröning jedoch nicht einging, da man es, aus seiner Sicht, mit unzumutbaren Bedingungen verknüpfte. Er glaubte, dass man aus dem ganzen Vorhaben nur ein Geschäft machen wollte. Die ablehnende Haltung Grönings bezüglich dieses Angebotes wurde ihm sehr negativ ausgelegt. Ein versprochenes Gutachten erhielt er niemals.

Im August 1949 wurde Bruno Gröning auf ein Gestüt, den Traberhof bei Rosenheim, eingeladen. Dies kam ihm sehr gelegen, denn er hoffte so dem Trubel um seine Person aus dem Weg gehen zu können.

Nachdem jedoch die ersten Zeitungen über seine Ankunft in Bayern berichteten, sprach es sich wie ein Lauffeuer herum. Ein riesiger Presserummel begann.

Innerhalb kürzester Zeit kam es wieder zu Massenansammlungen. Bis zu 30000 Menschen wurden an manchen Tagen gezählt.

Das, was er selbst nie angestrebt hatte, sondern die sensationelle Berichterstattung der Medien auslöste, erreichte ihren Höhepunkt. Selbst die Wochenschau berichtete und man drehte sogar einen abendfüllenden Kino-Dokumentarfilm über die außergewöhnlichen Ereignisse am Traberhof.
Ministerpräsident Dr. Erhard erklärte, dass man eine solch „exzeptionelle Erscheinung“ wie Gröning nicht an Paragraphen scheitern lassen dürfe. Das bayerische Innenministerium bezeichnete Grönings Tätigkeit als „freie Liebestätigkeit“.
Das Blatt sollte sich jedoch auch am Traberhof schon bald gegen Bruno Gröning wenden. Der anfänglichen sensationellen Berichterstattung der Zeitungen folgte eine regelrechte Rufmordkampagne.

Auch die Ärzteschaft regte sich wieder. Die Heilungen unzähliger Menschen wurden von vielen Ärzten entweder abgestritten oder als Folge einer Massensuggestion angesehen. Der mittlerweile fertig gestellte Kino-Dokumentarfilm über Gröning wurde von der Ärzteschaft aufs Schärfste angegriffen. Er löste einen regelrechten Proteststurm aus.

Das, was er selbst nie angestrebt hatte, sondern die sensationelle Berichterstattung der Medien auslöste, erreichte ihren Höhepunkt. Selbst die Wochenschau berichtete und man drehte sogar einen abendfüllenden Kino-Dokumentarfilm über die außergewöhnlichen Ereignisse am Traberhof.
Ministerpräsident Dr. Erhard erklärte, dass man eine solch „exzeptionelle Erscheinung“ wie Gröning nicht an Paragraphen scheitern lassen dürfe. Das bayerische Innenministerium bezeichnete Grönings Tätigkeit als „freie Liebestätigkeit“.
Das Blatt sollte sich jedoch auch am Traberhof schon bald gegen Bruno Gröning wenden. Der anfänglichen sensationellen Berichterstattung der Zeitungen folgte eine regelrechte Rufmordkampagne.

Auch die Ärzteschaft regte sich wieder. Die Heilungen unzähliger Menschen wurden von vielen Ärzten entweder abgestritten oder als Folge einer Massensuggestion angesehen. Der mittlerweile fertig gestellte Kino-Dokumentarfilm über Gröning wurde von der Ärzteschaft aufs Schärfste angegriffen. Er löste einen regelrechten Proteststurm aus.

Bruno Gröning geriet auch mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde angeklagt, fortgesetzt ohne Erlaubnis die Heilkunde ausgeübt und damit gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben.

Gröning musste sich in München zum ersten Mal wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde vor Gericht verantworten. Er wurde sowohl in erster als auch am 19. März 1952 in zweiter Instanz freigesprochen.

In der Berufungsverhandlung wurde dieser Freispruch zwar bestätigt, aber nur mit der Begründung des schuldausschließenden Irrtums, d. h. ihm wurde zugute gehalten, dass er nicht wusste, dass er womöglich gegen den Heilpraktikerparagraphen verstoßen habe. Grundsätzlich beurteilte man seine Heiltätigkeit jedoch im Sinne des Heilpraktiker-Paragraphen. Dieser Freispruch kam somit einem richterlichen Heilverbot gleich.
In der Berufungsverhandlung wurde dieser Freispruch zwar bestätigt, aber nur mit der Begründung des schuldausschließenden Irrtums, d. h. ihm wurde zugute gehalten, dass er nicht wusste, dass er womöglich gegen den Heilpraktikerparagraphen verstoßen habe. Grundsätzlich beurteilte man seine Heiltätigkeit jedoch im Sinne des Heilpraktiker-Paragraphen. Dieser Freispruch kam somit einem richterlichen Heilverbot gleich.
Aufgrund dieser Situation gründete Bruno Gröning am 22. November 1953 den sogenannten Gröning Bund. In Zukunft wollte er nur noch als Vortragsreisender von Glaubensvorträgen tätig sein. Vor allem strebte er einen geordneten Rahmen an und erhoffte sich durch diesen Bund einen gewissen Schutz.

Er war davon überzeugt, dass niemand ihm verbieten durfte Glaubensvorträge zu halten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung nahm er auch für sich in Anspruch und glaubte, endlich einen Weg gefunden zu haben, der gesetzlich unanfechtbar war.

In dieser Zeit entstanden sogenannte Gemeinschaften. Diese suchte Bruno Gröning auf und sprach nun meist im kleineren Rahmen zu den Menschen. Es war ihm ein Anliegen, den Hilfe- und Heilungssuchenden eine Möglichkeit zu bieten, sich von seiner Lehre überzeugen zu können. Die zuständigen Personen des Gröning Bundes hielten viele Heilungen schriftlich, mit eidesstattlichen Erklärungen, fest.
In dieser Zeit entstanden sogenannte Gemeinschaften. Diese suchte Bruno Gröning auf und sprach nun meist im kleineren Rahmen zu den Menschen. Es war ihm ein Anliegen, den Hilfe- und Heilungssuchenden eine Möglichkeit zu bieten, sich von seiner Lehre überzeugen zu können. Die zuständigen Personen des Gröning Bundes hielten viele Heilungen schriftlich, mit eidesstattlichen Erklärungen, fest.

Am 4. März 1955 erhob die Staatsanwaltschaft München erneut Anklage gegen Bruno Gröning. Es wurde ihm wiederum zur Last gelegt, gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben. Außerdem wurde er in einem Fall der fahrlässigen Tötung bezichtigt. Vom Schöffengericht München wurde Bruno Gröning schließlich vorgeladen, am 30. und 31. Juli 1957 zum Hauptverfahren zu erscheinen.

Für Gröning waren die Anklagepunkte nicht nachvollziehbar. Immer wieder hatte er betont, dass nicht er heile, sondern die göttliche Kraft durch seinen Körper zu den Menschen ströme. Er sei nur ein Werkzeug. Den Anklagepunkt der fahrlässigen Tötung bezeichnete er als gemeine Lüge, die seines Wissens nur verbreitet wurde, um das Vertrauen der Menschen zu ihm weiter zu schmälern.

Zwielichtige Geschäfte seiner Mitarbeiter, die hinter seinem Rücken aus der ganzen Sache Kapital zu schlagen versuchten, hatten in all den Jahren seinem Ruf zusätzlich geschadet.

Verhängnisvoll wurde für Bruno Gröning, dass viele Zeugen beim Prozess ihn und sein Tun mit medizinischen Begriffen beschrieben, so dass sich der Verdacht des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verhärtete. Man sprach vom „Wunderdoktor Gröning“, seine Vorträge wurden als Behandlungen bezeichnet, usw., so wie man es vom Arztbesuch gewohnt war. Auf diese Weise wurde Bruno Gröning wegen wiederholten Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz eine Geldstrafe von 2000 DM auferlegt. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sprach man ihn allerdings frei.

Obwohl das Urteil auf den ersten Blick positiv aussah, war es für Gröning unannehmbar. Selbst Glaubensvorträge schienen nicht mehr möglich zu sein. Außerdem geriet er durch die hohen Prozesskosten in große finanzielle Schwierigkeiten.

Vom 14. bis 16. Januar 1958 kam es wieder zum Prozess gegen Gröning, da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil vom Juli 1957 einlegt hatte.

Bruno Gröning war davon überzeugt, dass es schon lange nicht mehr um Recht oder Unrecht ging, sondern nur noch darum, ihn endgültig „hinter Gitter“ zu bringen.
Diesmal verurteilte man ihn tatsächlich zu 5000 DM Geldstrafe wegen Vergehens gegen das Heilpraktikergesetz und befand ihn auch der fahrlässigen Tötung im Falle Ruth Kuhfuß für schuldig und verurteilte ihn zusätzlich zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Zwielichtige Geschäfte seiner Mitarbeiter, die hinter seinem Rücken aus der ganzen Sache Kapital zu schlagen versuchten, hatten in all den Jahren seinem Ruf zusätzlich geschadet.

Verhängnisvoll wurde für Bruno Gröning, dass viele Zeugen beim Prozess ihn und sein Tun mit medizinischen Begriffen beschrieben, so dass sich der Verdacht des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verhärtete. Man sprach vom „Wunderdoktor Gröning“, seine Vorträge wurden als Behandlungen bezeichnet, usw., so wie man es vom Arztbesuch gewohnt war. Auf diese Weise wurde Bruno Gröning wegen wiederholten Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz eine Geldstrafe von 2000 DM auferlegt. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sprach man ihn allerdings frei.

Obwohl das Urteil auf den ersten Blick positiv aussah, war es für Gröning unannehmbar. Selbst Glaubensvorträge schienen nicht mehr möglich zu sein. Außerdem geriet er durch die hohen Prozesskosten in große finanzielle Schwierigkeiten.

Vom 14. bis 16. Januar 1958 kam es wieder zum Prozess gegen Gröning, da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil vom Juli 1957 einlegt hatte.

Bruno Gröning war davon überzeugt, dass es schon lange nicht mehr um Recht oder Unrecht ging, sondern nur noch darum, ihn endgültig „hinter Gitter“ zu bringen.
Diesmal verurteilte man ihn tatsächlich zu 5000 DM Geldstrafe wegen Vergehens gegen das Heilpraktikergesetz und befand ihn auch der fahrlässigen Tötung im Falle Ruth Kuhfuß für schuldig und verurteilte ihn zusätzlich zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung.

Bruno Gröning wurde auch vom Gröning-Bund bitter enttäuscht. Die Unterstützung, die er sich versprochen hatte, erhielt er nicht. Durch engstirnigen Bürokratismus und fehlenden Einsatz, wie er selbst sagte, hätte man ihm sehr geschadet. Er fühlte sich vor allem bei den Prozessen im Stich gelassen, d.h. was die Finanzierung betraf; Aktionen gegen die Pressehetze wären ebenfalls unterblieben.

An Stelle des Gröning-Bundes wurde am 4. Mai 1958 der “Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen” gegründet. Grönings Name tauchte dabei nicht mehr auf, da, wie er sagte, sein Name bei vielen wie ein „rotes Tuch auf den Stier“ wirken würde.

An Stelle des Gröning-Bundes wurde am 4. Mai 1958 der “Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen” gegründet. Grönings Name tauchte dabei nicht mehr auf, da, wie er sagte, sein Name bei vielen wie ein „rotes Tuch auf den Stier“ wirken würde.

Im Spätherbst 1958 fuhr Bruno Gröning mit seiner Frau Josette nach Paris. Sie drängte ihn zu dieser Fahrt, da sich sein Gesundheitszustand zusehends verschlechterte.

Ihr Weg führte sie zu dem gut befreundeten Arzt und Krebsforscher Dr. Grabon. Aufgrund von Röntgenaufnahmen diagnostizierte man bei Gröning Magenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Auf Anraten Dr. Grabons begab er sich in die Privatklinik von Dr. Bellanger, einem angesehenen Spezialisten für Krebschirurgie, in die “Rue Henner”.

Am 8. Dezember 1958 wurde Bruno Gröning dort operiert, doch sein Zustand war schlimmer als erwartet.

Aufgrund der Tatsache, dass Bruno Gröning gegen das Urteil von Januar 1958 Revision einlegt hatte, kam es am 22. Januar 1959 schließlich vor dem Oberlandesgericht München zur Revisionsverhandlung. Gröning wollte das Urteil vom Januar 1958 anfechten, das einem Heilverbot gleich kam. Er selbst konnte jedoch bei der Verhandlung nicht mehr anwesend sein.
Aufgrund der Tatsache, dass Bruno Gröning gegen das Urteil von Januar 1958 Revision einlegt hatte, kam es am 22. Januar 1959 schließlich vor dem Oberlandesgericht München zur Revisionsverhandlung. Gröning wollte das Urteil vom Januar 1958 anfechten, das einem Heilverbot gleich kam. Er selbst konnte jedoch bei der Verhandlung nicht mehr anwesend sein.
Zum exakt gleichen Zeitpunkt musste er sich in Paris einer Notoperation unterziehen.
Dr. Bellanger zeigte sich Josette Gröning gegenüber sehr betroffen:
“Die Zerstörung in Brunos Körper ist furchtbar. Es ist eine innere totale Verbrennung. Wie er so lange (…) leben konnte ist mir ein Rätsel. Das Ende ist aber nahe.”

Gröning starb am 26. Januar 1959 um 13.46 Uhr in Paris. Er selbst äußerte oft, dass dies seine glücklichste Stunde sei, wenn er den Körper endlich verlassen und heimgehen dürfe, heim zu seinem Vater.

Im Totenschein wurde vermerkt, dass Bruno Gröning an Krebs gestorben sei. Dr. Bellanger bezeichnete Grönings Zustand ursprünglich als innere, totale Verbrennung, eine Todesursache, die Gröning vorhergesehen hatte, wenn man ihm das Heilen immer wieder verbieten würde.
Doch Bruno Gröning sagte auch:
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„Aufzuhalten ist es nicht! In der ganzen Welt soll sich die Heilung vollziehen!”
Zum exakt gleichen Zeitpunkt musste er sich in Paris einer Notoperation unterziehen.
Dr. Bellanger zeigte sich Josette Gröning gegenüber sehr betroffen:
“Die Zerstörung in Brunos Körper ist furchtbar. Es ist eine innere totale Verbrennung. Wie er so lange (…) leben konnte ist mir ein Rätsel. Das Ende ist aber nahe.”

Gröning starb am 26. Januar 1959 um 13.46 Uhr in Paris. Er selbst äußerte oft, dass dies seine glücklichste Stunde sei, wenn er den Körper endlich verlassen und heimgehen dürfe, heim zu seinem Vater.

Im Totenschein wurde vermerkt, dass Bruno Gröning an Krebs gestorben sei. Dr. Bellanger bezeichnete Grönings Zustand ursprünglich als innere, totale Verbrennung, eine Todesursache, die Gröning vorhergesehen hatte, wenn man ihm das Heilen immer wieder verbieten würde.
Doch Bruno Gröning sagte auch:
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„Aufzuhalten ist es nicht! In der ganzen Welt soll sich die Heilung vollziehen!”
Zum exakt gleichen Zeitpunkt musste er sich in Paris einer Notoperation unterziehen.
Dr. Bellanger zeigte sich Josette Gröning gegenüber sehr betroffen:
“Die Zerstörung in Brunos Körper ist furchtbar. Es ist eine innere totale Verbrennung. Wie er so lange (…) leben konnte ist mir ein Rätsel. Das Ende ist aber nahe.”

Gröning starb am 26. Januar 1959 um 13.46 Uhr in Paris. Er selbst äußerte oft, dass dies seine glücklichste Stunde sei, wenn er den Körper endlich verlassen und heimgehen dürfe, heim zu seinem Vater.

Im Totenschein wurde vermerkt, dass Bruno Gröning an Krebs gestorben sei. Dr. Bellanger bezeichnete Grönings Zustand ursprünglich als innere, totale Verbrennung, eine Todesursache, die Gröning vorhergesehen hatte, wenn man ihm das Heilen immer wieder verbieten würde.
Doch Bruno Gröning sagte auch:
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„Aufzuhalten ist es nicht! In der ganzen Welt soll sich die Heilung vollziehen!”