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Bruno Grönings Leben (Kurzbiografie)
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1949
geriet Bruno Gröning zum ersten Mal in das Blickfeld der
Öffentlichkeit. Die Zeitungsmeldungen überschlugen sich.
In einer Kleinstadt in Westfalen, wurde ihm die Heilung
eines todkranken Jungen nachgesagt. Tausende, aus dem
In- und Ausland, strömten zum Wilhelmsplatz nach
Herford. Immer mehr Menschen berichteten von
außergewöhnlichen Heilungen, die man mit Bruno Gröning
in Verbindung brachte. Selbst von Ärzten als unheilbar
Diagnostizierte, wurden offenbar gesund.
Frühzeitig machten sich aber auch Gegenkräfte bemerkbar.
Vor allem die Ärzteschaft erwies sich dem Phänomen
Gröning gegenüber mehr als skeptisch. Aufgrund des
Druckes der Ärzteschaft sprach der Oberbürgermeister von
Herford Bruno Gröning am 3. Mai 1949 ein vorläufiges
Heilverbot aus, das am 7. Juni 1949 zu einem totalen
Heilverbot für ganz Nordrhein-Westfalen führte. Bruno
Gröning zog die Konsequenzen und verließ Herford.
Damals entschloss sich die Zeitschrift
„Revue“ zur wissenschaftlichen Klärung des “Phänomen
Gröning” beizutragen. In der Heidelberger Ludolf
Krehl-Klinik, unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr.
Weizsäckers, sollte die “Heilmethode” des so genannten
“Wunderdoktors” erforscht werden. Bruno Gröning wurde
bei positivem Verlauf ein Gutachten in Aussicht
gestellt. Damit sollte ihm der Weg zu freiem Wirken
ermöglicht werden. Die Ärzte zeigten sich beeindruckt.
In der “Revue” äußerte sich Prof. Dr. Fischer in einem
Vorgutachten sehr positiv zu den Geschehnissen der
Heidelberger Untersuchungen. Die offensichtlichen
Heilerfolge Grönings führte er auf eine Naturbegabung
seinerseits zurück. |
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Prof. Dr. Fischer machte ihm daraufhin
ein Angebot, auf das Bruno Gröning jedoch nicht einging,
da man es, aus seiner Sicht, mit unzumutbaren
Bedingungen verknüpfte. Er glaubte, dass man aus dem
ganzen Vorhaben nur ein Geschäft machen wollte. Die
ablehnende Haltung Grönings bezüglich dieses Angebotes
wurde ihm sehr negativ ausgelegt. Ein versprochenes
Gutachten erhielt er niemals.
Im August 1949 wurde Bruno Gröning auf
ein Gestüt, den Traberhof bei Rosenheim, eingeladen.
Dies kam ihm sehr gelegen, denn er hoffte so dem Trubel
um seine Person aus dem Weg gehen zu können. Nachdem
jedoch die ersten Zeitungen über seine Ankunft in Bayern
berichteten, sprach es sich wie ein Lauffeuer herum. Ein
riesiger Presserummel begann. Innerhalb kürzester Zeit
kam es wieder zu Massenansammlungen. Bis zu 30000
Menschen wurden an manchen Tagen gezählt. Das, was er
selbst nie angestrebt hatte, sondern die sensationelle
Berichterstattung der Medien auslöste, erreichte ihren
Höhepunkt. Selbst die Wochenschau berichtete und man
drehte sogar einen abendfüllenden Kino-Dokumentarfilm
über die außergewöhnlichen Ereignisse am Traberhof.
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Ministerpräsident Dr. Erhard erklärte,
dass man eine solch „exzeptionelle Erscheinung“ wie
Gröning nicht an Paragraphen scheitern lassen dürfe. Das
bayerische Innenministerium bezeichnete Grönings
Tätigkeit als „freie Liebestätigkeit“.
Das Blatt sollte sich jedoch auch am
Traberhof schon bald gegen Bruno Gröning wenden. Der
anfänglichen sensationellen Berichterstattung der
Zeitungen folgte eine regelrechte Rufmordkampagne. Auch
die Ärzteschaft regte sich wieder. Die Heilungen
unzähliger Menschen wurden von vielen Ärzten entweder
abgestritten oder als Folge einer Massenpsychose
angesehen. Der mittlerweile fertig gestellte
Kino-Dokumentarfilm über Gröning wurde von der
Ärzteschaft aufs Schärfste angegriffen. Er löste einen
regelrechten Proteststurm aus. |
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Bruno Gröning geriet auch mit dem Gesetz
in Konflikt. Er wurde angeklagt, fortgesetzt ohne
Erlaubnis die Heilkunde ausgeübt und damit gegen das
Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben. Gröning musste
sich in München zum ersten Mal wegen unerlaubter
Ausübung der Heilkunde vor Gericht verantworten. Er
wurde sowohl in erster als auch am 19. März 1952 in
zweiter Instanz freigesprochen. In der
Berufungsverhandlung wurde dieser Freispruch zwar
bestätigt, aber nur mit der Begründung des
schuldausschließenden Irrtums, d. h. ihm wurde zugute
gehalten, dass er nicht wusste, dass er womöglich gegen
den Heilpraktikerparagraphen verstoßen habe.
Grundsätzlich beurteilte man seine Heiltätigkeit jedoch
im Sinne des Heilpraktiker-paragraphen. Dieser
Freispruch kam somit einem richterlichen Heilverbot
gleich.
Aufgrund dieser Situation gründete Bruno
Gröning am 22. November 1953 den sogenannten Gröning
Bund. In Zukunft wollte er nur noch als
Vortragsreisender von Glaubensvorträgen tätig sein. Vor
allem strebte er einen geordneten Rahmen an und erhoffte
sich durch diesen Bund einen gewissen Schutz. Er war
davon überzeugt, dass niemand ihm verbieten durfte
Glaubensvorträge zu halten. Das Recht auf freie
Meinungsäußerung nahm er auch für sich in Anspruch und
glaubte, endlich einen Weg gefunden zu haben, der
gesetzlich unanfechtbar war. In dieser Zeit entstanden
so genannte Gemeinschaften. Diese suchte Bruno Gröning
auf und sprach nun meist im kleineren Rahmen zu den
Menschen. Es war ihm ein Anliegen, den Hilfe- und
Heilungssuchenden eine Möglichkeit zu bieten, sich von
seiner Lehre überzeugen zu können. Die zuständigen
Personen des Gröning Bundes hielten viele Heilungen
schriftlich, mit eidesstattlichen Erklärungen, fest. |
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Am 4. März 1955 erhob die
Staatsanwaltschaft München erneut Anklage gegen Bruno
Gröning. Es wurde ihm wiederum zur Last gelegt, gegen
das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben. Außerdem
wurde er in einem Fall der fahrlässigen Tötung
bezichtigt. Vom Schöffengericht München wurde Bruno
Gröning schließlich vorgeladen, am 30. und 31. Juli 1957
zum Hauptverfahren zu erscheinen. Für Gröning waren die
Anklagepunkte nicht nachvollziehbar. Immer wieder hatte
er betont, dass nicht er heile, sondern die göttliche
Kraft durch seinen Körper zu den Menschen ströme. Er sei
nur ein Werkzeug. Den Anklagepunkt der fahrlässigen
Tötung bezeichnete er als gemeine Lüge, die seines
Wissens nur verbreitet wurde, um das Vertrauen der
Menschen zu ihm weiter zu schmälern. Zwielichtige
Geschäfte seiner Mitarbeiter, die hinter seinem Rücken
aus der ganzen Sache Kapital zu schlagen versuchten,
hatten in all den Jahren seinem Ruf zusätzlich
geschadet.
Verhängnisvoll wurde für Bruno Gröning,
dass viele Zeugen beim Prozess ihn und sein Tun mit
medizinischen Begriffen beschrieben, so dass sich der
Verdacht des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz
verhärtete. Man sprach vom „Wunderdoktor Gröning“, seine
Vorträge wurden als Behandlungen bezeichnet, usw., so
wie man es vom Arztbesuch gewohnt war. Auf diese Weise
wurde Bruno Gröning wegen wiederholten Verstoßes gegen
das Heilpraktikergesetz eine Geldstrafe von 2000 DM
auferlegt. Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung sprach
man ihn allerdings frei. Obwohl das Urteil auf den
ersten Blick positiv aussah, war es für Gröning
unannehmbar. Selbst Glaubensvorträge schienen nicht mehr
möglich zu sein. Außerdem geriet er durch die hohen
Prozesskosten in große finanzielle Schwierigkeiten.
Vom 14. bis 16. Januar 1958 kam es wieder
zum Prozess gegen Gröning, da die Staatsanwaltschaft
Berufung gegen das Urteil vom Juli 1957 einlegt hatte.
Bruno Gröning war davon überzeugt, dass es schon lange
nicht mehr um Recht oder Unrecht ging, sondern nur noch
darum, ihn endgültig „hinter Gitter“ zu bringen. Diesmal
verurteilte man ihn tatsächlich zu 5000 DM Geldstrafe
wegen Vergehens gegen das Heilpraktikergesetz und befand
ihn auch der fahrlässigen Tötung im Falle Ruth Kuhfuß
für schuldig und verurteilte ihn zusätzlich zu acht
Monaten Gefängnis auf Bewährung. |
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Bruno Gröning wurde auch vom Gröning-Bund
bitter enttäuscht. Die Unterstützung, die er sich
versprochen hatte, erhielt er nicht. Durch engstirnigen
Bürokratismus und fehlenden Einsatz, wie er selbst
sagte, hätte man ihm sehr geschadet. Er fühlte sich vor
allem bei den Prozessen im Stich gelassen, d.h. was die
Finanzierung betraf; Aktionen gegen die Pressehetze
wären ebenfalls unterblieben. An Stelle des
Gröning-Bundes wurde am 4. Mai 1958 der “Verein zur
Förderung seelisch-geistiger und natürlicher
Lebensgrundlagen” gegründet. Grönings Name tauchte dabei
nicht mehr auf, da, wie er sagte, sein Name bei vielen
wie ein „rotes Tuch auf den Stier“ wirken würde.
Im Spätherbst 1958 fuhr Bruno Gröning mit
seiner Frau Josette nach Paris. Sie drängte ihn zu
dieser Fahrt, da sich sein Gesundheitszustand zusehends
verschlechterte. Ihr Weg führte sie zu dem gut
befreundeten Arzt und Krebsforscher Dr. Grabon. Aufgrund
von Röntgenaufnahmen diagnostizierte man bei Gröning
Magenkrebs im fortgeschrittenen Stadium. Auf Anraten Dr.
Grabons begab er sich in die Privatklinik von Dr.
Bellanger, einem angesehenen Spezialisten für
Krebschirurgie, in die “Rue Henner”. Am 8. Dezember 1958
wurde Bruno Gröning dort operiert, doch sein Zustand war
schlimmer als erwartet.
Aufgrund der Tatsache, dass Bruno Gröning
gegen das Urteil von Januar 1958 Revision einlegt hatte,
kam es am 22. Januar 1959 schließlich vor dem
Oberlandesgericht München zur Revisionsverhandlung.
Gröning wollte das Urteil vom Januar 1958 anfechten, das
einem Heilverbot gleich kam. Er selbst konnte jedoch bei
der Verhandlung nicht mehr anwesend sein. Zum exakt
gleichen Zeitpunkt musste er sich in Paris aufgrund des
Verschlusses des Dickdarmbogens einer Notoperation
unterziehen. Dr. Bellanger zeigte sich Josette Gröning
gegenüber sehr betroffen: “Die Zerstörung in Brunos
Körper ist furchtbar. Es ist eine innere totale
Verbrennung. Wie er so lange (...) leben konnte ist mir
ein Rätsel. Das Ende ist aber nahe.”
Gröning starb am 26. Januar 1959 um 13.46
Uhr in Paris. Er selbst äußerte oft, dass dies seine
glücklichste Stunde sei, wenn er den Körper endlich
verlassen und heimgehen dürfe, heim zu seinem Vater. Im
Totenschein wurde vermerkt, dass Bruno Gröning an Krebs
gestorben sei. Dr. Bellanger bezeichnete Grönings
Zustand ursprünglich als innere, totale Verbrennung,
eine Todesursache, die Gröning vorhergesehen hatte, wenn
man ihm das Heilen immer wieder verbieten würde. Doch er
sagte auch: „Aufzuhalten ist es nicht! In der ganzen
Welt soll sich die Heilung vollziehen.“ Und: „Wer mich
rufen wird, für den werde ich dasein, und ich helfe
weiter.“ „So Gott will!“ |
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